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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und
Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von TENSAI-PRESS.de, München, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil
bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende
Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
Aus einem Bild und/oder Text, oder bewegten Bildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber
genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber
werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. TENSAI-PRESS.de ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen
oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die
im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus bestimmten Umständen nicht erfüllt, welche TENSAI-PRESS.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem isarbote.de zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn
der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten
nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von maxxvorstadt.de entsprechende Werbemittel 3 Tage vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht von TENSAI-PRESS.de zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten für TENSAI-PRESS.de für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet wird, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder
abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu
einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.
9. Ablehnungsbefugnis
(1) TENSAI-PRESS.de behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
deren Veröffentlichung für OV online wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann TENSAI-PRESS.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst
vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
10. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt TENSAI-PRESS.de
im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird isarbote.de von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TENSAI-PRESS.de nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber
Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt TENSAI-PRESS.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
11. Gewährleistung von TENSAI-PRESS.de
(1) TENSAI-PRESS.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche
Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware
und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30
Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des
Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten
Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, welche TENSAI-PRESS.de nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern
oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit
nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von TENSAI-PRESS.de bestehen.
13. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von
TENSAI-PRESS.de, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im
letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
14. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von
TENSAI-PRESS.de bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von maxxvorstadt.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt
werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt
werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste von TENSAI-PRESS.de zu halten.
15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem derzeit gültigen Basiszinssatz und Einziehungskosten berechnet. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben.
TENSAI-PRESS.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen TENSAI-PRESS.de, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Kündigung
Vertrag ohne feste Laufzeit/keine Mindestlaufzeit: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist
von sechs Wochen zum Schluss eines jeden Kalendertages kündbar. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung bei dem Vertragspartner. - Vertrag mit fester Laufzeit
(Mindestlaufzeit) von 6, 12 oder 24 Monaten: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss TENSAI-PRESS.de oder dem Kunden mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis weder vom Kunden
noch von TENSAI-PRESS.de gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, wobei für die Kündigung sodann die Regelung in vorstehendem
Satz entsprechend gilt.
17. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Daten der Nutzer werden vertraulich behandelt. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies die Datenschutzbedingungen gestatten oder der Nutzer hierin einwilligt.
18. Zugriffszahlen
Zugriffszahlen werden unter dem Vorbehalt der bekannten Imponderabilien des Mediums veröffentlicht. Aus den angegebenen Zahlen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet
werden.
19. Änderung der Geschäftsbedingungen
TENSAI-PRESS.de behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen wird TENSAI-PRESS.de auf der Plattform informieren.
Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote von
TENSAI-PRESS.de nach Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.
20. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand München.
Soweit Ansprüche von TENSAI-PRESS.de nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand München vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
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